In Sachen Pfeiffer-Studie zu sexuellem Missbrauch
bzw. deren Nichtzustandekommen schreibt Daniel Deckers in der FAZ einen kompakten, kenntnisreichen Hintergrundartikel.
Zitat:
>>Fachjuristen, die den von Pfeiffer und den Bischöfen gutgeheißenen Vertragstext im Herbst 2011 zu Gesicht bekamen, waren entsetzt. Der Text zeugte von einer stupenden Ahnungslosigkeit der Vertragsparteien hinsichtlich der Vorschriften des allgemeinen Kirchenrechts, des kirchlichen Dienstrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der staatlich garantierten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
In neun Bistümern alle Personalakten aus den Jahren 1945 bis 2010 auswerten zu lassen von angehenden oder pensionierten Juristen, die keiner strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht unterliegen? Ein datenschutzrechtlicher Aberwitz. In den 18 übrigen Bistümern verdachtsunabhängig alle Personalakten aus den Jahren 2000 bis 2010? Ein solches Vorhaben wäre im Fall einer Klage eines kirchlichen Mitarbeiters wohl vor jedem Arbeitsgericht gescheitert, wenn die Justiz des Vatikans den deutschen Bischöfen nicht vorab Einhalt geboten hätte. Als Pfeiffer die Bischöfe im Herbst 2011 dann wissen ließ, dass alleine „der Markt“ regle, wann und wie seine Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt würden, und das Forschungsinstitut über die erhobenen Daten nach Gusto verfügen dürfe, dämmerte es auch den Letzten in den Reihen der Bischöfe, dass der Umgang mit Pfeiffer unangenehm werden würde.<<
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Zitat:
>>Fachjuristen, die den von Pfeiffer und den Bischöfen gutgeheißenen Vertragstext im Herbst 2011 zu Gesicht bekamen, waren entsetzt. Der Text zeugte von einer stupenden Ahnungslosigkeit der Vertragsparteien hinsichtlich der Vorschriften des allgemeinen Kirchenrechts, des kirchlichen Dienstrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der staatlich garantierten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
In neun Bistümern alle Personalakten aus den Jahren 1945 bis 2010 auswerten zu lassen von angehenden oder pensionierten Juristen, die keiner strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht unterliegen? Ein datenschutzrechtlicher Aberwitz. In den 18 übrigen Bistümern verdachtsunabhängig alle Personalakten aus den Jahren 2000 bis 2010? Ein solches Vorhaben wäre im Fall einer Klage eines kirchlichen Mitarbeiters wohl vor jedem Arbeitsgericht gescheitert, wenn die Justiz des Vatikans den deutschen Bischöfen nicht vorab Einhalt geboten hätte. Als Pfeiffer die Bischöfe im Herbst 2011 dann wissen ließ, dass alleine „der Markt“ regle, wann und wie seine Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt würden, und das Forschungsinstitut über die erhobenen Daten nach Gusto verfügen dürfe, dämmerte es auch den Letzten in den Reihen der Bischöfe, dass der Umgang mit Pfeiffer unangenehm werden würde.<<
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ElsaLaska - 18. Jan, 13:12
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