Heilige Ablässe zum Priesterjahr.
-Den ehrlich bußfertigen Priestern, die an jedwedem beliebigen Tag andächtig zumindest die morgendliche Laudes oder die Vesper vor dem öffentlich ausgesetzten Allerheiligsten oder vor dem Tabernakel beten, und die sich nach dem Beispiel des heiligen Johannes Maria Vianney mit bereitwilliger und großherziger Hingabe die Sakramente spenden, insbesondere das Bußsakrament, wird gnädig ein Vollkommener Ablass gewährt, den sie auch verstorbenen Mitbrüdern zuwenden können, sofern sie entsprechend den geltenden Bedingungen die Beichte ablegen, die Eucharistie empfangen und in der Meinung des Papstes beten.
Den Priestern wird ebenso jedes Mal ein Teilablass gewährt, der auch verstorbenen Mitbrüdern zugewandt werden kann, wenn sie zur eigenen Heiligung ehrfürchtig kirchlich approbierte Gebete beten und ihre Amtspflichten treu erfüllen.
- Allen ehrlich bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Ewigen Hohenpriester beten sowie an diesem Tag ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der Vollkommene Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben ihre Sünden im Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet. Dies gilt besonders: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des Priesterjahres, am 150. Jahrestag des frommen Heimgangs des heiligen Johannes Maria Vianney (4. August), am ersten Donnerstag des Monats oder jedem anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.
Es ist sehr angebracht, dass die Priester, denen in den Kathedralen und den Pfarrkirchen die Seelsorge anvertraut ist, diese Frömmigkeitsübungen öffentlich leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.
Den alten Menschen, den Kranken und all jenen, die aus gerechtfertigtem Grund ihr Haus nicht verlassen können, wird, sofern sie sich innerlich von jeder Sünde lossagen und die Absicht haben, den gewohnten drei Bedingungen so bald wie möglich genüge zu leisten, sei es zuhause oder wo auch immer sie aufgehalten wurden, gleichfalls der Vollkommene Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete für die Heiligung der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die Krankheiten und Unannehmlichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird allen Gläubigen ein Teilablass immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater Unser, Gegrüßt seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes kirchlich approbiertes Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu beten, und dies für die Beharrlichkeit der Priester im Leben der Reinheit und Heiligkeit aufopfern.
gemäß dem Bulletin von James Francis Kardinal Stafford, Großpönitentiar.
Den Priestern wird ebenso jedes Mal ein Teilablass gewährt, der auch verstorbenen Mitbrüdern zugewandt werden kann, wenn sie zur eigenen Heiligung ehrfürchtig kirchlich approbierte Gebete beten und ihre Amtspflichten treu erfüllen.
- Allen ehrlich bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Ewigen Hohenpriester beten sowie an diesem Tag ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der Vollkommene Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben ihre Sünden im Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet. Dies gilt besonders: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des Priesterjahres, am 150. Jahrestag des frommen Heimgangs des heiligen Johannes Maria Vianney (4. August), am ersten Donnerstag des Monats oder jedem anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.
Es ist sehr angebracht, dass die Priester, denen in den Kathedralen und den Pfarrkirchen die Seelsorge anvertraut ist, diese Frömmigkeitsübungen öffentlich leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.
Den alten Menschen, den Kranken und all jenen, die aus gerechtfertigtem Grund ihr Haus nicht verlassen können, wird, sofern sie sich innerlich von jeder Sünde lossagen und die Absicht haben, den gewohnten drei Bedingungen so bald wie möglich genüge zu leisten, sei es zuhause oder wo auch immer sie aufgehalten wurden, gleichfalls der Vollkommene Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete für die Heiligung der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die Krankheiten und Unannehmlichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird allen Gläubigen ein Teilablass immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater Unser, Gegrüßt seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes kirchlich approbiertes Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu beten, und dies für die Beharrlichkeit der Priester im Leben der Reinheit und Heiligkeit aufopfern.
gemäß dem Bulletin von James Francis Kardinal Stafford, Großpönitentiar.
ElsaLaska - 20. Jun, 09:51
Ähem [Räusper]. Wenn schon, denn schon. (-: