Die Botschaft des Papstes zum Weltfriedenstag 2013
Bei Alipius gibt es eine kurze Zusammenfassung der Aufregung rund um die "kleine Enzyklika", wie sie von Kennern der Schriften des Papstes auch gerne genannt wird.
Wunderbar demaskiert Alipius die Zitationsweise von Manfred Bruns, wer ist das überhaupt? Irgendein LGBT-Vertreter oder wie man diese Lobby nennt....:
>> Benedikt XVI. behauptet, die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschädige die Ehe und trüge zu ihrer Destabilisierung bei. Jeder sei aufgerufen, den Kampf gegen eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufzunehmen [soweit Bruns]
Bruns bleibt im letzten Satz im Konjunktiv und erweckt so den Eindruck, er zitiere aus dem Schreiben des Papstes. Das tut er allerdings nicht, da sich dort nirgend wo eine Formulierung wie "jeder ist aufgerufen" oder gar "Kampf gegen eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" findet. Aber man kann's ja mal versuchen ... <<
Fazit bei Alipius: >>Der Papst steht klar zur Lehre seiner Kirche, welche besagt, daß eine Gleichstellung anderer Partnerschaftsformen mit der Ehe nicht läuft, und daß Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht verfolgt oder bestraft werden dürfen. Das ist mir bedeutend lieber, als all jene Heulboen, die mit ihren MSM-Schleppenträgern ihre Idee von einer "besseren" Welt immer nur so weit aufblitzen lassen, wie es ihren Bedürfnissen entspricht, und sich einen Dreck um dieselben Ideen scheren, wenn sie ihrem Bulldozer im Wege stehen.<< Ganzer Eintrag hier.
Das Kursive im zweiten Satzteil scheint für gewisse Vertreter gewisser Agenden irgendwie einfach nicht zusammenzudenken sein. Ist aber nun mal eine Tatsache.
Wunderbar demaskiert Alipius die Zitationsweise von Manfred Bruns, wer ist das überhaupt? Irgendein LGBT-Vertreter oder wie man diese Lobby nennt....:
>> Benedikt XVI. behauptet, die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschädige die Ehe und trüge zu ihrer Destabilisierung bei. Jeder sei aufgerufen, den Kampf gegen eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufzunehmen [soweit Bruns]
Bruns bleibt im letzten Satz im Konjunktiv und erweckt so den Eindruck, er zitiere aus dem Schreiben des Papstes. Das tut er allerdings nicht, da sich dort nirgend wo eine Formulierung wie "jeder ist aufgerufen" oder gar "Kampf gegen eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" findet. Aber man kann's ja mal versuchen ... <<
Fazit bei Alipius: >>Der Papst steht klar zur Lehre seiner Kirche, welche besagt, daß eine Gleichstellung anderer Partnerschaftsformen mit der Ehe nicht läuft, und daß Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht verfolgt oder bestraft werden dürfen. Das ist mir bedeutend lieber, als all jene Heulboen, die mit ihren MSM-Schleppenträgern ihre Idee von einer "besseren" Welt immer nur so weit aufblitzen lassen, wie es ihren Bedürfnissen entspricht, und sich einen Dreck um dieselben Ideen scheren, wenn sie ihrem Bulldozer im Wege stehen.<< Ganzer Eintrag hier.
Das Kursive im zweiten Satzteil scheint für gewisse Vertreter gewisser Agenden irgendwie einfach nicht zusammenzudenken sein. Ist aber nun mal eine Tatsache.
ElsaLaska - 18. Dez, 10:42
Den § 175 haben wir -Gott sei Dank!- abgeschafft ...
... aber eine kräftige Diskriminierung von gleichgeschlechtlich Liebenden, ALLEN gleichgeschlechtlich Liebenden, nicht nur der römisch-katholischen, die ist dem Papst sehr genehm?
Weil die Ehe (die zivile, nicht die römisch-katholische, skramentale) nur für Heterosexuelle vorbehalten ist? Dass der Papst das für römisch-katholische Gläubige, bis hin zu den Karteileichengläubigen die in den Pfarramtsregistraturen verstauben ist doch völlig ok, aber wie würden die Katholiken aufheulen, wenn die Muslime ihr spezifisch islamisches Alkoholverbot für alle durchsetzen wollten? Per Strafgesetz die Prohibition einführen wollten?
Also ich habe das Halleluja aller echten Katholiken zu so einem Ansinnen schon im Ohr. Das wird eine ganz unlustige Veranstaltung.
§175 Stgb
Die Fassung vom 23. November 1973 (Bundesrepublik):
§ 175 Homosexuelle Handlungen
(1) Ein Mann über achtzehn Jahren, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter 18 Jahren vornimmt oder von einem Mann unter 18 Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn
1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den die Tat sich richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
(1969 war das Alter noch bei 21 Jahren, die Ausnahme des obigen Absatz 2 noch nicht vorgesehen, zudem war "gewerbsmäßige Unzucht" noch verboten. Abgeschafft wurde das 175b, Unzucht mit Tieren).
Klartext: Nicht die Homosexualität oder ihr Ausleben stand unter Strafe, sondern es herrschte ein anderes Verständnis von Jugendschutz, i. Ü. auch bzgl. sexueller Handlungen zwischen Männern und Mädchen).
Den rechtlich verfolgten Homosexuellen als solchen gab es in der BRD also noch nie!
§175
1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
Diese Fassung wurde vom 1957 auch vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform beurteilt.
1962 rechtfertigte die Regierung Adenauer ihr Festhalten am §175 mit folgender Begründung:
"Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde....
...Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“
https://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#Entwicklung_in_der_alten_Bundesrepublik
Die heutige Situation führt jedermann vor Augen, wie goldrichtig die Regierung Adenauer mit ihrer damaligen Einschätzung lag.
Stimmt.