Juristische Feinheiten.
Ein Kommentar von Joseph Bordat, der das Blog jobo72 führt, bei mir, verdient es, einmal nach oben geholt zu werden. Er schrieb:
"Zumindest stützt [das Verfassungsgericht] die Position der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schweigemarsches, wenn es feststellt: Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]), denn das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751])."
Das wusste ich nicht. Welche Definition von "Leben" benutzt das Bundesverfassungsgericht, gibt es dazu auch Informationen? Ich meine jetzt hinsichtlich des anzusetzenden Zeitpunktes? (Verschmelzung Spermie mit Ei? Einnistung des befruchteten Eis? Und was es da alles an Vorschlägen noch so gibt.)
"Zumindest stützt [das Verfassungsgericht] die Position der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schweigemarsches, wenn es feststellt: Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]), denn das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751])."
Das wusste ich nicht. Welche Definition von "Leben" benutzt das Bundesverfassungsgericht, gibt es dazu auch Informationen? Ich meine jetzt hinsichtlich des anzusetzenden Zeitpunktes? (Verschmelzung Spermie mit Ei? Einnistung des befruchteten Eis? Und was es da alles an Vorschlägen noch so gibt.)
ElsaLaska - 2. Okt, 22:15
Die herrschende Ansicht möchte den Schutz ab dem Moment eingreifen lassen, wenn Ei- und Samenzelle verschmelzen (Konjugation).
Unterstützt wird diese Ansicht unter anderem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dieses ließ in einer grundlegenden Entscheidung (Sammlung der Entscheidungen des BVerfG, Band 39, Seite 1) zwar offen, wann genau menschliches Leben beginnt. Es entschied jedoch, dass der Schutz des Grundgesetzes spätestens mit der Konjugation beginne."
Steht hier: https://www.humangenethik.de/recht-deutschland.htm
Meinst du soetwas?
Genau.